BSG - Urteil vom 23.01.1997
7 RAr 72/94
Normen:
AFG § 117 Abs. 1 § 117 Abs. 1a § 117 Abs. 3a ; BUrlG § 7 Abs. 4 ;
Fundstellen:
AuA 1998, 176
DB 1997, 1335
NZS 1997, 530
SozR-3 4100 § 117 Nr. 14

Ruhen des Arbeitslosengeld-Anspruchs bei Urlaubsabgeltung

BSG, Urteil vom 23.01.1997 - Aktenzeichen 7 RAr 72/94

DRsp Nr. 1997/5322

Ruhen des Arbeitslosengeld-Anspruchs bei Urlaubsabgeltung

1. Auch wenn das Arbeitsverhältnis formal fortbesteht, führt die Zahlung einer Urlaubsabgeltung wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zum Ruhen des Arbeitslosengeld-Anspruchs. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 117 Abs. 1 § 117 Abs. 1a § 117 Abs. 3a ; BUrlG § 7 Abs. 4 ;

Gründe:

I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte die Gewährung von Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit vom 4. Januar bis 13. Februar 1990 wegen einer zur Abgeltung von Urlaub geleisteten Zahlung des Arbeitgebers ablehnen durfte.

Die Klägerin war ab August 1982 als Pflegehelferin im St. K. in Frankfurt/Main beschäftigt. Wegen Arbeitsunfähigkeit bezog sie vom 28. Juli 1988 bis 3. Januar 1990 (sog Aussteuerung) Krankengeld. Im Einvernehmen mit der Klägerin zahlte ihr der Arbeitgeber Anfang 1990 einen Betrag von 3.152,16 DM, mit dem Urlaub für das Jahr 1989 abgegolten werden sollte und dessen Berechnung 36 Urlaubstage à 87,56 DM zugrunde lagen (Abrechnung vom 13. Februar 1990).