LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 08.10.2001
6 Sa 60/01
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1 ; ZPO § 543 Abs. 1 ; VVG § 166 Abs. 2 ; InsO § 80 Abs. 1 ; BGB § 133 ; BGB § 157 ; ArbGG § 72 Abs. 2 ; ArbGG § 72a ;
Vorinstanzen:
ArbG Ulm, vom 10.05.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 531/00

Ruhegeldanspruch; widerrufliche oder unwiderrufliche Zusage des Bezugsrecht einer Lebensversicherung?

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.10.2001 - Aktenzeichen 6 Sa 60/01

DRsp Nr. 2003/4483

Ruhegeldanspruch; widerrufliche oder unwiderrufliche Zusage des Bezugsrecht einer Lebensversicherung?

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1 ; ZPO § 543 Abs. 1 ; VVG § 166 Abs. 2 ; InsO § 80 Abs. 1 ; BGB § 133 ; BGB § 157 ; ArbGG § 72 Abs. 2 ; ArbGG § 72a ;

Tatbestand:

Von einer ausführlichen Darstellung des Prozessstoffes wird im Hinblick auf § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen, nachdem das Urteil des Landesarbeitsgerichts der Revision nicht unterliegt. Stattdessen wird auf den Inhalt des angefochtenen arbeitsgerichtlichen Urteils verwiesen.

Die Beklagte hat gegen das Urteil des Arbeitsgerichts, mit dem sie zur Freigabe des bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Waiblingen unter dem Aktenzeichen HL 9/2000 hinterlegten Betrags von DM 70.597,06 nebst Hinterlegungszinsen an den Kläger unter Abweisung ihrer Widerklage verurteilt worden ist, Berufung eingelegt.