I. Auf die Berufung der Klägerin und Widerbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. Oktober 2019 -
Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
II. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin zu 88,5% und der Beklagte zu 11,5%.
III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.034,17 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rückzahlung einer überzahlten Vergütung.
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