Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 22. September 2016 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Kläger nehmen die Beklagte auf Rückzahlung von "Vorfälligkeitsentschädigungen" und von einem Bearbeitungsentgelt nach Widerruf ihrer auf den Abschluss zweier Verbraucherdarlehensverträge gerichteten Willenserklärungen in Anspruch.
Die Parteien schlossen im Mai 2007 zwei Darlehensverträge über 25.000 € und über 47.200 €. Die Beklagte belehrte die Kläger nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 12. Juli 2016 (
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|