1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 23.12.2010, Az. 2 Ca 804 a/10, wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte zur Rückzahlung von Fortbildungskosten an die Klägerin verpflichtet ist.
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