Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob der Kläger die Rückzahlung von Ausbildungskosten vom Beklagten verlangen kann.
Der Beklagte war als Ingenieur in der Zeit vom 15.03.1999 bis zum 30.11.1999 bei dem Kläger beschäftigt.
Mit Datum vom 22.02.1999 haben die Parteien eine Zusatzvereinbarung zum Anstellungsvertrag geschlossen bezüglich der Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen. § 3 dieser Zusatzvereinbarung enthält eine Rückzahlungsregelung, die unter anderem folgenden Wortlaut hat:
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|