1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 16.04.2009 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten (im Berufungsverfahren nur noch) darüber, ob der Beklagte zur Rückzahlung von zuviel gezahlter Arbeitsvergütung verpflichtet sowie widerklagend darüber, ob der Beklagte einen Anspruch auf Auskunft gegenüber der Klägerin hat.
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