Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Elmshorn vom 11.04.2016 - Az 1 Ca 1666 c/19 - wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Rückzahlungsansprüche der Klägerin wegen einer vermeintlich fehlerhaften Behandlung des sie verbindenden Vertragsverhältnisses als selbstständiger Dienstvertrag.
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