Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 19.02.2010 -
Unter Abweisung der Widerklage wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 6.421,97 € nebst Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 6.300,70 € seit dem 18.05.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten, die die Klägerin trägt.
Die Revision wird nicht zulassen.
Die Parteien streiten um Rückzahlungsansprüche aus einem dem Beklagten von der Klägerin gewährten Darlehen sowie - widerklagend - um Auskunfts- und Zahlungsansprüche des Beklagten.
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