LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.01.2006
8 Sa 361/05
Normen:
AVR Anlage 1 XIV b Ziffer 1 c, XIV c; ZPO § 138 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 18.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1777/04

Rückzahlung einer Weihnachtszuwendung in Einrichtung des Deutschen Caritasverbandes - unzureichender Tatsachenvortrag zum Entfallen der Rückzahlungspflicht

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.2006 - Aktenzeichen 8 Sa 361/05

DRsp Nr. 2006/21634

Rückzahlung einer Weihnachtszuwendung in Einrichtung des Deutschen Caritasverbandes - unzureichender Tatsachenvortrag zum Entfallen der Rückzahlungspflicht

Die bestrittene Darlegung vager und unbestimmter Äußerungen, wonach "Umstrukturierungsmaßnahmen in der Schulwerkstatt stattfinden würden und betriebsbedingte Kündigung nicht ausgeschlossen werden könnten", führt nicht zu einem Entfallen der Rückzahlungsverpflichtung (bei einem mit Sicherheit zu erwartenden Personalabbau) nach den Bestimmungen von XIV b Ziffer 1 c der Anlage 1 zu den Bestimmungen der AVR.

Normenkette:

AVR Anlage 1 XIV b Ziffer 1 c, XIV c; ZPO § 138 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Verpflichtung des durch Auflösungsvertrag ausgeschiedenen Beklagten auf Rückzahlung einer nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen V-Verbandes (AVR) für 2003 gezahlte Weihnachtszuwendung.

Der an den Beklagten ausgezahlte Betrag belief sich auf 1.892,88 EUR.

Zu den weiteren Einzelheiten des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes sowie den dort gestellten Anträgen wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 18.03.2005 - 2 Ca 1777/04 - gemäß §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 540 ZPO, ergänzt um das nachfolgend dargestellte Berufungsvorbringen, Bezug genommen.