Die Parteien streiten um die Verpflichtung des durch Auflösungsvertrag ausgeschiedenen Beklagten auf Rückzahlung einer nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen V-Verbandes (AVR) für 2003 gezahlte Weihnachtszuwendung.
Der an den Beklagten ausgezahlte Betrag belief sich auf 1.892,88 EUR.
Zu den weiteren Einzelheiten des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes sowie den dort gestellten Anträgen wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 18.03.2005 -
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