Die Parteien streiten um die Rückzahlung der tariflichen Sonderzuwendung für das Jahr 1993.
Die Beklagte war seit dem 15. November 1991 bei dem Kläger als reprotechnische Angestellte beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien fanden der
Der Kläger zahlte an die Beklagte nach dem
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