Das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg wird teilweise abgeändert:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.592,59 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz trägt bei einem Streitwert von 9.246,57 € der Kläger zu 71,97 % und die Beklagte zu 28.03 %.
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