LAG Düsseldorf - Urteil vom 25.11.2009
4 Sa 951/09
Normen:
TV-Ärzte KF § 19;
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg - , vom 17.06.2009

Rückwirkender Ausschluss tariflicher Jahressonderzahlung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2009 - Aktenzeichen 4 Sa 951/09

DRsp Nr. 2010/1885

Rückwirkender Ausschluss tariflicher Jahressonderzahlung

Ein Anspruch auf Jahressonderzahlung für das Jahr 2007 gemäß § 19 TV-Ärzte KF besteht nicht, weil in zulässiger Weise rückwirkend durch den TV-Ärzte KF der Anspruch auf Jahressonderzahlungen ausgeschlossen werden konnte.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 17.06.2009 und der Berufungsantrag werden kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TV-Ärzte KF § 19;

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz ausschließlich darüber, ob die Klägerin von der Beklagten einen Betrag in Höhe von 3.159,46 € beanspruchen kann, der ihr ausweislich der Gehaltsabrechnung aus Februar 2008 (Bl. 65 d. A.) im Zusammenhang mit der Umsetzung des Tarifvertrages TV-Ärzte KF in Abzug gebracht worden ist.

Die Klägerin ist bei der Beklagten seit April 1992 als Fachärztin für Anästhesie tätig. Sie arbeitet im Teilzeitverhältnis mit zuletzt 24,5 Wochenstunden.