Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 04.11.2010, Aktenzeichen:
Der Klagepartei wird für die 1. Instanz ab 06.10.2010 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt M... B... zur Vertretung beigeordnet.
Monatsraten werden nicht festgesetzt.
Die zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg.
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