ArbG Ludwigshafen, vom 22.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2831/09
Rückkehrzusage bei Ausgründung einer Tochtergesellschaft; Wiedereinstellungsanspruch aufgrund einzelvertraglicher Zusage bei Übergang des Arbeitsverhältnisses auf Rechtsnachfolgerin der ausgegründeten Tochtergesellschaft; unbegründete Wiedereinstellungsklage bei freiwilligem Überwechseln durch Neuabschlusses eines Arbeitsvertrages mit Betriebserwerberin
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.04.2011 - Aktenzeichen 1 Sa 671/10
DRsp Nr. 2011/14441
Rückkehrzusage bei Ausgründung einer Tochtergesellschaft; Wiedereinstellungsanspruch aufgrund einzelvertraglicher Zusage bei Übergang des Arbeitsverhältnisses auf Rechtsnachfolgerin der ausgegründeten Tochtergesellschaft; unbegründete Wiedereinstellungsklage bei freiwilligem Überwechseln durch Neuabschlusses eines Arbeitsvertrages mit Betriebserwerberin
1. Garantiert der Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung anlässlich der Ausgründung einer Tochtergesellschaft den durch Betriebsübergang in die Tochtergesellschaft überwechselnden Arbeitnehmern einen Anspruch auf Rückkehr für den Fall, dass "eine Weiterbeschäftigung innerhalb der neuen Gesellschaft aus betrieblichen Gründen nicht mehr möglich ist", so erfasst die Rückkehrzusage lediglich einen Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit bei der ausgegründeten Tochtergesellschaft und nicht bei etwaigen späteren Rechtsnachfolgern.
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