I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Kempten vom 26. Oktober 2010 -
Die Beklagte wird verurteilt, das Angebot des Klägers vom 16.12.2008 auf Abschluss eines Arbeitsvertrages nach Maßgabe der Nr. 4 der Schuldrechtlichen Vereinbarung vom 08.04.2005 zwischen der Beklagten, der K.GmbH und der V. e. V. zum 01.08.2009 unter Anrechnung der bisherigen Betriebszugehörigkeit des Klägers seit 01.09.1982 anzunehmen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
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