Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stade vom 30.12.2009 - 1 Ca 362/09 - teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um den Wiedereinstellungsanspruch des Klägers auf Grundlage eines Rückkehrrechtes.
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