Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Februar 2009 - 5 BV 909/08 - abgeändert.
Der Beteiligte zu 2) wird verurteilt, an den Beteiligten zu 1) EUR 563,53 (in Worten: Fünfhundertdreiundsechzig und 53/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02. August 2007 zu zahlen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Antragsteller und Beteiligte zu 1) (nachfolgend "lnsolvenzverwalter") nimmt den Beteiligten zu 2) (nachfolgend "Anfechtungsgegner") in seiner Eigenschaft als lnsolvenzverwalter nach den Vorschriften der Insolvenzanfechtung auf Rückgewähr einer Zahlung in Anspruch.
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