Die Parteien streiten über die Rückzahlung von Arbeitsentgelt.
Der 1933 geborene Beklagte war seit 1960 an der Klinik für Augenkrankheiten der Universität - als Optiker und Leiter der Abteilung "Kontaktlinsen" beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis waren zuletzt vereinbarungsgemäß die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages-Ost (
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