Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 7. November 2014 - M 21 K 12.1616 - wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 94.589 € festgesetzt.
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