LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 22.03.1995
8 Sa 1453/92
Normen:
BGB §§ 667 681 Satz 2 § 687 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 31.03.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 316/90

Rückforderung von Gewinnen, die ein Bankmitarbeiter durch Spekulationsgeschäfte erlangt hat

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.03.1995 - Aktenzeichen 8 Sa 1453/92

DRsp Nr. 2001/15031

Rückforderung von Gewinnen, die ein Bankmitarbeiter durch Spekulationsgeschäfte erlangt hat

1. Der Abteilungsleiter für den Wertpapierhandel einer Bank ist verpflichtet, Spekulationsgeschäfte mit Wertpapieren seines Arbeitgebers zu unterlassen. 2. Gewinne, die er aus pflichtwidrig getätigten Spekulationsgeschäften zieht, hat er an seinen Arbeitgeber herauszugeben.

Normenkette:

BGB §§ 667 681 Satz 2 § 687 Abs. 2 ;
Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main, vom 31.03.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 316/90