LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 11.01.2007
4 Sa 783/06
Normen:
BGB § 670 ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 13.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 753/06

Rückforderung vollstreckter Sozialversicherungsbeiträge - Nachweis ordnungsgemäßer Abführung durch Arbeitgeber

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.01.2007 - Aktenzeichen 4 Sa 783/06

DRsp Nr. 2007/18045

Rückforderung vollstreckter Sozialversicherungsbeiträge - Nachweis ordnungsgemäßer Abführung durch Arbeitgeber

Erfolgt bei der Abrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen verschiedener Arbeitnehmer eine Sammelanmeldung, wobei die Beiträge aufgrund dieser Anmeldung entweder durch Scheck gezahlt oder abgebucht werden, und gibt die zuständige Regionaldirektion die Mitteilung ab, dass das Beitragskonto vollständig ausgeglichen ist und die entsprechenden Beträge ausweislich der vorliegenden Lohnabrechnung auch angemeldet worden sind, besteht kein Zweifel daran, dass tatsächlich eine Leistung eingetreten ist.

Normenkette:

BGB § 670 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Rückgewährpflichten des beklagten früheren Arbeitnehmers des Klägers, welcher aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs Arbeitsvergütungsansprüche brutto vollständig vom Kläger eingezogen hat.