Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch darüber, ob das beklagte Land überzahltes Arbeitsentgelt zurückfordern kann.
Der Kläger steht als Krankenpfleger seit dem 1. Oktober 1971 in den Diensten des beklagten Landes. In dem schriftlichen Arbeitsvertrag der Parteien vom 17. Dezember 1971 ist vereinbart, daß u. a. der
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