1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 07.06.2023, Az.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rückforderung eines monatlichen Krankengeldzuschusses und einer Jahressonderzahlung nach rückwirkender Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung.
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