Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 12.3.2015, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung geleisteter Ausbildungsvergütung.
Die Parteien schlossen unter dem 17.05.2010 einen "Ausbildungsvertrag", der u. a. folgende Bestimmungen enthält:
"§ 1
Frau C. wird ab 01.09.2010 als Studierende für die Dauer des Studiengangs Beschäftigungsorientierte Beratung und Fallmanagement an der Hochschule der A. - Fachhochschule für Arbeitsmarktmanagement, Beschäftigungsorientierte Beratung und Fallmanagement - längstens bis zum 31.08.2015, eingestellt.
§ 2
Das Ausbildungsverhältnis bestimmt sich nach dem
Außerdem finden die für die A. jeweils geltenden sonstigen Tarifverträge Anwendung.
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