1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. November 2009 - 18 Sa 1609/08 - aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Urlaubskassenbeiträge.
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