1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. November 2009 - 12 Sa 175/09 - wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Ansprüche nach den Sozialkassentarifverträgen für das Baugewerbe für den Zeitraum Dezember 2002 bis November 2004. In Bezug auf einen Auskunfts- und Entschädigungsantrag für einen nachfolgenden Zeitraum haben sie den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt.
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