LAG Nürnberg, vom 09.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 306/18
ArbG Nürnberg, vom 13.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 5977/17
Revisionsrechtliche Überprüfung der Auslegung einer Vergleichsregelung zur Beilegung von RechtsstreitigkeitenVerständnis der ordnungsgemäßen Abrechnung des Arbeitsverhältnisses in einem ProzessvergleichAnrechnung eines Zwischenverdienstes bei Endabrechnung des Arbeitsverhältnisses nach Vergleich im KündigungsschutzprozessZulässiger Verzicht des Arbeitnehmers auf Feiertagsvergütung im gerichtlichen Vergleich
BAG, Urteil vom 27.05.2020 - Aktenzeichen 5 AZR 101/19
DRsp Nr. 2020/11520
Revisionsrechtliche Überprüfung der Auslegung einer Vergleichsregelung zur Beilegung von RechtsstreitigkeitenVerständnis der "ordnungsgemäßen" Abrechnung des Arbeitsverhältnisses in einem ProzessvergleichAnrechnung eines Zwischenverdienstes bei Endabrechnung des Arbeitsverhältnisses nach Vergleich im KündigungsschutzprozessZulässiger Verzicht des Arbeitnehmers auf Feiertagsvergütung im gerichtlichen Vergleich
Orientierungssätze:1. Die Auslegung einer Vergleichsregelung, die zur Beilegung einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten verwendet wird, unterliegt als typische Vereinbarung der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung, selbst wenn der materielle Regelungsgehalt des Vergleichs ausschließlich individuell bestimmt ist (Rn. 12).2. Eine Regelung in einem Prozessvergleich, mit der sich der Arbeitgeber zur "ordnungsgemäßen" Abrechnung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, zielt auf eine Entgeltberechnung anhand außerhalb des Vergleichs vorzufindender, von ihm unabhängig anzuwendender Rechtsnormen. Das schließt hinsichtlich eines aus § 615BGB iVm. § 611 Abs. 1BGB (seit 1. April 2017: § 611a Abs. 2BGB) bestehenden Anspruchs auf Annahmeverzugsvergütung die Anrechnung anderweitig erzielten Verdienstes nach § 615 Satz 2 BGB bzw. § 11 Nr. 1 KSchG ein (Rn. 16).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.