Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 23. Februar 2018 wird
1.das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte im Fall C.I.1 der Urteilsgründe verurteilt worden ist; insoweit fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last;
2.das vorbezeichnete Urteil
a)mitsamt den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben in den Fällen C.I.2.a und C.I.3.a der Urteilsgründe,
b)im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte in den Fällen C.II.1 bis 8 der Urteilsgründe des Betruges in sechs Fällen schuldig ist,
c)in den Aussprüchen über die Einzelstrafen in den Fällen C.II.1 bis 8 der Urteilsgründe und über die Gesamtstrafe aufgehoben.
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