Der Kläger, geboren am 28.5.1951, ist seit dem 1.11.1980 Mitarbeiter im Rettungsdienst des ... e.V. (Beklagter). Er war zunächst "Sanitäter und Kraftwagenfahrer im Rettungsdienst" gemäß schriftlichem Arbeitsvertrag vom 15.1.1981 (Bl. 5 d.A.) und Änderung gemäß Schreiben des Beklagten vom 11.11.1985 (Bl. 7 d.A.) und führt ab 10.6.1992 die Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" gemäß dem Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten vom 10.7.1989, BGBl. I Seite 1384 (Abdruck Bl. 56 d.A.) und Urkunde vom 10.6.1992 (Bl. 9 d.A.).
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