Die Klägerin verfolgt im Wege der Restitutionsklage die Aufhebung des Berufungsurteils vom 21.10.1998 - 2 Sa 314/98 -. Dieses hat eine Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 21.01.1998 -
Mit diesem Rechtsstreit hat es folgende Bewandtnis:
Aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages vom 11.07.1990 war die Klägerin - beginnend ab 20.08.1990 - amtierende Leiterin des Rechtsamtes der Beklagten. Danach erhielt sie Lohn/Gehalt nach der Gruppe 9 des Rahmenkollektiwertrages für die örtlichen Staatsorgane (1.400,00 DM brutto + 100,00 DAE).
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