1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 128.01.2008 -
a. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.156,32 - nebst Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 144,54 - seit dem 01.06.2007 bis 01.01.2008 zu zahlen.
b. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger, unbeschadet des Anspruchs auf Überprüfung und Anpassung der Rente gem. § 16 BetrAVG sowie der Begrenzung der Gesamtversorgung aus Betriebsrente und gesetzlicher Rentenversicherung, 25,32 % der pensionsfähigen prüfungsfähigen Durchschnittsbezüge im Sinne der Versorgungsregelung beträgt und dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger, für die Zeit ab dem 01.01.2008 eine monatliche Betriebsrente von 593,85 - zu zahlen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger ¼ und die Beklagen als Gesamtschuldner ¾.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|