LAG Köln - Urteil vom 08.12.2000
11 Sa 1073/00
Normen:
BetrAVG § 16 § 9 Abs. 2 ; BGB § 412 § 401 § 242 ;
Fundstellen:
MDR 2001, 759
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 30.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 701/00

Rentenanpassung; Kaufkraftverlust; Insolvenzschutz; PSV

LAG Köln, Urteil vom 08.12.2000 - Aktenzeichen 11 Sa 1073/00

DRsp Nr. 2002/15303

Rentenanpassung; Kaufkraftverlust; Insolvenzschutz; PSV

»1. Der PSV ist grundsätzlich nicht verpflichtet, laufende Renten an den Kaufkraftverlust anzupassen (BAG v. 05.10.1993 - 3 AZR 698/92 -). Das gilt auch dann, wenn die Versorgungszusage ein Anpassungsversprechen enthält, solange dieses nur das verspricht, wozu schon § 16 BetrAVG verpflichtet. 2. Auch wenn Rentenanpassungen vom Arbeitgeber mehrfach uneingeschränkt und ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens vorgenommen werden, lässt das nicht auf seinen Willen schließen, sein Recht, bei den Anpassungsprüfungen diese wirtschaftliche Lage zu berücksichtigen, aufzugeben.