LAG Chemnitz - Urteil vom 19.04.2002
3 Sa 134/01
Normen:
BAT-O § 42 Abs. 1 a ; TVG § 4 Nr. 1 ; SächsRKG § 2 ; SächsRKG § 3 ; SächsRKG § 4 ; SächsRKG § 5 ; SächsRKG § 9 ;
Vorinstanzen:
ArbG Dresden, vom 05.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 4216/00

Reisekostenvergütung eines Lehrers anlässlich einer Schulfahrt, Wirksamkeit eines Verzichts hierauf

LAG Chemnitz, Urteil vom 19.04.2002 - Aktenzeichen 3 Sa 134/01

DRsp Nr. 2003/4647

Reisekostenvergütung eines Lehrers anlässlich einer Schulfahrt, Wirksamkeit eines Verzichts hierauf

»1. Erwartet die Schulbehörde von Lehrer die Durchführung von als pädagogisch notwendig erachteten Schul (Klassen-) Fahrten, so kann sie die Genehmigung hierzu nicht von einen Verzicht des Lehrers auf die Reisekostenvergütung gem. § 42 Abs. 1 BAT-O anhängig machen. 2. Ein vorheriger Verzicht auf die Reisekostenvergütung gem. § 42 BAT-O ist ein tarifgebundes Arbeitsverhältnis gem. § 4 Abs. 1 und 3 TVG unwirksam.«

Normenkette:

BAT-O § 42 Abs. 1 a ; TVG § 4 Nr. 1 ; SächsRKG § 2 ; SächsRKG § 3 ; SächsRKG § 4 ; SächsRKG § 5 ; SächsRKG § 9 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Verpflichtung des Beklagten, der Klägerin Auslagen zu erstatten, die dieser anlässlich einer sog. Schulfahrt entstanden sind.

Die Klägerin steht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als Vollzeitlehrerin im staatlichen Schuldienst des Beklagten. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich gemäß beiderseitiger Tarifbindung, daneben auch mittels arbeitsvertraglicher Inbezugnahme (siehe Änderungsvertrag vom 10.09.1991, Bl. 31 d. A.) nach dem BAT-O. Die Klägerin erhält Vergütung nach der Vergütungsgruppe IV b BAT-O.