Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.08.2008 -
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die Reinigung der Dienstkleidung monatlich 5,11 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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