Das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 21.07.2010, Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 374,60 € brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 142,80 € seit dem 15.12.2009 und aus weiteren 231,80 € brutto seit dem 15.01.2010 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 376,74 € brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 191,94 € brutto seit dem 15.02.2010 und aus weiteren 184,80 € brutto seit 15.03.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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