Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 08.01.2009 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um den Anspruch des Klägers auf eine tarifliche Einmalzahlung.
Der am 22.08.1945 geborene, verheiratete Kläger ist seit dem 01.11.1990 bei der Beklagten als Maschinenbediener tätig.
Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden die Tarifverträge der Textil- und Bekleidungsindustrie Anwendung.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|