LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.08.2009 13 Sa 26/09
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe vom 31.01.1962 (BMT-G II) § 28; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 2 Abs. 1; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) Protokoll-Erklärung 2 Abschnitt 3; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) Protokoll-Erklärung 3 Abschnitt 3; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) Protokoll-Erklärung 4 Abschnitt 3;
Vorinstanzen:
ArbG Karlsruhe, vom 11.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 8/09
Regelung der Vergütungshöhe bei Fortgeltung des § 28 BMT-G II; Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst; Anspruch auf Gleichbehandlung
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.08.2009 - Aktenzeichen 13 Sa 26/09
DRsp Nr. 2010/10939
Regelung der Vergütungshöhe bei Fortgeltung des § 28BMT-G II; Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst; Anspruch auf Gleichbehandlung
1. Enthält ein Arbeitsvertrag die Bestimmung, dass sich das Arbeitsverhältnis nicht allein nach dem BMT-G II, sondern auch nach den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen, wozu nach § 2 Abs. 1 TVÜ-VKA auch der TVöD gehört, richtet, gehört der Arbeitnehmer zu den Beschäftigten im Sinne von Satz 2 der Protokollerklärung zum 3. Abschnitt des TVÜ-VKA, die eine Zahlung nach § 28BMT-G II (Sicherung des Lohnstandes bei Leistungsminderung) erhalten. Damit hat er ausweislich der dortigen Regelung - zunächst - nur Anspruch auf eine Fortzahlung der bisherigen Bezüge, also derjenigen nach dem BMT-G II.2. Ein vertraglicher Anspruch auf eine Vergütungserhöhung besteht danach nicht, weil von den Tarifvertragsparteien Erhöhungen nicht für die Tabellenwerte des BMT-G II, sondern die des TVöD vereinbart worden sind, aus denen der Kläger aber nicht vergütet wird.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.