Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 15.01.2020 - Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer außerordentlichen Tat-, hilfsweise Verdachtskündigung bzw. einer hilfsweisen ordentlichen Kündigung zum nächstmöglichen Termin beendet worden ist, oder aber nicht.
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