1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 6. August 2015 - 2 Sa 820/14 - aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob das Vertragsverhältnis mit der Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person wirksam beendet worden ist.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|