I. Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Endurteil des Arbeitsgerichts A-Stadt vom 20.05.1998 (Az.: 4 Ca 5756/97) wie folgt abgeändert:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 9.125,39 brutto nebst 4 % Zinsen hieraus seit 01.01.1995 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.525,38 brutto nebst 9,96 % Zinsen aus € 1.278,22 und 4 % Zinsen aus € 247,16 seit 01.01.1995 zu bezahlen.
II. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 3/7 und die Beklagte 4/7.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch über Ansprüche des Klägers auf Zahlung einer Abfindung, Abgeltung von Zusatzurlaub für Schwerbehinderte sowie über die Berechnung und Entschädigung von Umzugskosten.
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