Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 02.02.2010, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende tarifliche Einstufung der Klägerin und daraus resultierende Ansprüche der Klägerin auf Nachzahlung von Arbeitsvergütung für den Zeitraum von Januar 2009 bis November 2010.
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