LAG Niedersachsen - Urteil vom 20.04.2012
6 Sa 561/11
Normen:
TVG § 3 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Osnabrück, vom 22.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 302/10

Rechtswirksame Satzungsbestimmung des Unternehmensverbandes Einzelhandel Osnabrück-Emsland e.V. zur Mitgliedschaft ohne Tarifbindung; unbegründete Vergütungsklage bei fehlender Tarifbindung der Arbeitgeberin nach Kündigung der Vollmitgliedschaft

LAG Niedersachsen, Urteil vom 20.04.2012 - Aktenzeichen 6 Sa 561/11

DRsp Nr. 2012/10482

Rechtswirksame Satzungsbestimmung des Unternehmensverbandes Einzelhandel Osnabrück-Emsland e.V. zur Mitgliedschaft ohne Tarifbindung; unbegründete Vergütungsklage bei fehlender Tarifbindung der Arbeitgeberin nach Kündigung der Vollmitgliedschaft

Die Satzung des Unternehmensverbandes Einzelhandel Osnabrück-Emsland e.V. beinhaltet eine klare und eindeutige Trennung der Befugnisse von Mitgliedern mit und ohne Tarifbindung. Darüber hinaus stellt sie sicher, dass eine unmittelbare Einflussnahme von OT-Mitgliedern auf tarifpolitische Entscheidungen des Verbandes nicht zulässig ist.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 22. Februar 2011 - 1 Ca 302/10 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVG § 3 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand: