I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 24. Juli 2014 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Wesentlichen darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung sein Ende gefunden hat.
Die Beklagte stellt in ihrer Druckerei u.a. Personaldokumente und Banknoten her. Der Kläger war auf Basis von zehn Verträgen im Zeitraum von drei Jahren und sieben Monaten bei der Beklagten beschäftigt.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|