Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. Januar 2020 aufgehoben und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 25. Januar 2019 zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
I
Streitig ist die Zurückweisung des Klägers, eines Rentenberaters, als Bevollmächtigter in einem Verwaltungsverfahren über die Neufeststellung des Grades der Behinderung (GdB) und die Zuerkennung von Merkzeichen (Nachteilsausgleichen).
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