wird auf die Beschwerde des Klägers vom 24.08.2010 der Beschluss des Arbeitsgerichts Neumünster vom 17.08.2010 - 2 Ca 1825 c/09 - aufgehoben.
Dem Arbeitsgericht wird aufgegeben, über den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwaltes K... unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Beschwerde- gerichts neu zu entscheiden.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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