I. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus, Kammern Senftenberg, vom 20. Oktober 2015 - 12 Ca 10367/14 wird aufgehoben.
II. Die Sache wird zur Prüfung und Entscheidung im Überprüfungsverfahren nach § 120a Abs. 1 ZPO an das Arbeitsgericht Cottbus, Kammern Senftenberg, zurückverwiesen
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