Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 14.11.2022 aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist zulässig.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Die Beschwerde zum Bundessozialgericht wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller begehrt die Aufnahme eines leistungsberechtigen Menschen mit Behinderung in das Leistungsangebot der Antragsgegnerin.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|