I. Die Parteien streiten um Entgeltansprüche für die Zeit vom 2. September bis zum 15. Oktober 1996. Der Kläger verlangt 8.100,00 DM.
Der Beklagte betreibt einen Großhandel mit Büchern, insbesondere Kinderbüchern und Kochbüchern, sowie sonstigen Gebrauchs- und Geschenkartikeln wie Taschenrechnern, Kugelschreibern, Uhren etc. Der Kläger bewarb sich auf eine Zeitungsanzeige des Beklagten mit folgendem Wortlaut:
"Fahrer gesucht für Verkauf und Auslieferung, guter Verdienst, gute Aufstiegsmöglichkeiten. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin ..."
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