I.
Das Beschwerdeverfahren betrifft die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen.
Der Kläger hat Kündigungsschutzklage erhoben. Er hat behauptet, eine von der Beklagten mit Schreiben vom 10.07.2000 zum 31.08.2000 ausgesprochene ordentliche Kündigung sei sozialwidrig.
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